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   VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06   

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https://dejure.org/2006,75280
VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06 (https://dejure.org/2006,75280)
VK Bund, Entscheidung vom 01.09.2006 - VK 2-98/06 (https://dejure.org/2006,75280)
VK Bund, Entscheidung vom 01. September 2006 - VK 2-98/06 (https://dejure.org/2006,75280)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Es kann deshalb dahinstehen, ob der ASt auch mit seinem Vortrag, der Bg müsse entsprechend § 7 Nr. 6 VOL/A vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aufgezeigt hat, obwohl nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04; Beschl. v. 22. Juni 2006 - VII-Verg 2/06) dieser Ausschlussgrund auf Rechtssubjekte des Privatrechts wie den Bg weder unmittelbar noch analog anwendbar ist.

    Der Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A ist daher nicht eröffnet (vgl. insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04; Beschl. v. 22. Juni 2006 - VII-Verg 2/06).

    Da auch ein offenbares Missverhältnis des Preises zur Leistung im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A regelmäßig erst bei einem Preisabstand von mehr als 20 % in Betracht kommt (vgl. etwa 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. August 2004 - VK 2 - 115/04 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04), besteht - soweit.

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - Verg 2/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren öffentlicher Leistungen bei wettbewerbswidrigem

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Es kann deshalb dahinstehen, ob der ASt auch mit seinem Vortrag, der Bg müsse entsprechend § 7 Nr. 6 VOL/A vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aufgezeigt hat, obwohl nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04; Beschl. v. 22. Juni 2006 - VII-Verg 2/06) dieser Ausschlussgrund auf Rechtssubjekte des Privatrechts wie den Bg weder unmittelbar noch analog anwendbar ist.

    Der Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A ist daher nicht eröffnet (vgl. insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04; Beschl. v. 22. Juni 2006 - VII-Verg 2/06).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Ebenso hat § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ausnahmsweise dann bieterschützenden Charakter, wenn ein unangemessen niedriges Angebot in der Absicht abgegeben wird bzw. die Gefahr begründet, die Wettbewerber vom Markt zu verdrängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Februar 2002 - VII-Verg 18/02).

    Die in der Rechtsprechung zu findende Formulierung, dass eine zielgerichtete Absicht zur Verdrängung anderer Bieter oder zumindest eine objektive Verdrängungsgefahr erforderlich ist, um dem Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bieterschützenden Charakter zu verleihen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Februar 2002 - VII-Verg 18/02), wird man richtigerweise dahin verstehen müssen, dass eine objektive Verdrängungsgefahr bereits genügen kann, eine Verdrängungsabsicht aber immer mit einer objektiven Verdrängungsgefahr einhergehen muss.

  • VK Bund, 24.08.2004 - VK 2-115/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Da auch ein offenbares Missverhältnis des Preises zur Leistung im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A regelmäßig erst bei einem Preisabstand von mehr als 20 % in Betracht kommt (vgl. etwa 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. August 2004 - VK 2 - 115/04 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04), besteht - soweit.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05

    Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Die aus § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A resultierende Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote, auf deren Verletzung sich der ASt beruft, wird in der Rechtsprechung als bieterschützend anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. November 2005 - Verg 66/05).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Die Kosten des Bg hat der ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil sich der ASt mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Bg gestellt und der Bg sich darüber hinaus durch eigene Schriftsätze, die Stellung eigener Anträge und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Die Kosten des Bg hat der ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil sich der ASt mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Bg gestellt und der Bg sich darüber hinaus durch eigene Schriftsätze, die Stellung eigener Anträge und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04

    Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Der ASt verkennt bei seiner verfassungsrechtlichen Argumentation überdies, dass nicht allein die wirtschaftliche Betätigung des ASt, sondern auch diejenige des Bg grundrechtlich geschützt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2004 - VII-Verg 46/04).
  • VK Baden-Württemberg, 16.11.2004 - 1 VK 69/04

    öffentlicher Auftrag durch Unterlassen einer Kündigung

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Der Schwellenwert von 20 % ist auch nicht zu hoch angesetzt, sondern hat eine Größenordnung, wie sie in einer Reihe vergaberechtlicher Entscheidungen zu Recht anerkannt wurde (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschl. v. 30. März 2004 - 11Verg 4/04; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 16. November 2004 - 1 VK 69/04, Noch in Müller-Wrede, VOL/A, § 25 Rz. 72, 80 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 2-98/06
    Die Kosten des Bg hat der ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil sich der ASt mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Bg gestellt und der Bg sich darüber hinaus durch eigene Schriftsätze, die Stellung eigener Anträge und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
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